Christliches Mitleid und rationale Verteilungsgerechtigkeit

Eberhard Isenmann skizziert, dass mittelalterlichen Almosen auf der christlichen Pflicht zu Mitleid und Barmherzigkeit gegenüber dem Nächsten beruhten und nicht nur um der Armen und Bedürftigen, sondern insbesondere um Christi willen gegeben wurden. Indem der städtische Rat öffentliches Betteln untersagte und das Armenwesen zum Gegenstand seiner Ordnungspolitik machte, dabei zerstreute Stiftungen für Arme an sich zog und seiner Verwaltung unterstellte, jedoch stets nur über knappe und unzureichende Mittel verfügte, geriet das individuelle und gesellschaftliche Mitleid mit den Armen in ein Spannungsverhältnis zu obrigkeitlichen Verwaltungsmaßnahmen im Sinne einer rationalen Verteilungsgerechtigkeit und effizienten Mittelvergabe. Wurden einerseits die Lebensverhältnisse von Bedürftigen teilweise rigide ausgeforscht, so wurde andererseits stärker nach den Ursachen für Armut und nach Möglichkeiten der Abhilfe gefragt, sodass sich in Ansätzen eine frühe Sozialpolitik abzeichnet. (Text E. I.)


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