Unter Rückgriff auf Aristoteles konstatierten schon spätmittelalterliche Autoren, dass in einer Gesellschaft, die sich durch übergroßen Reichtum auf der einen und außerordentliche Armut auf der anderen Seite auszeichne, Spannungen unvermeidbar seien. Denn der sehr Reiche sei hochmütig und neige zur machtvollen Durchsetzung seiner Interessen sowie zur Unterdrückung der anderen, der sehr Arme empfinde Neid und werde in der Not zum Räuber und Dieb. Für ideal wurde in den entsprechenden Traktaten eine Struktur erachtet, die sich durch eine hohe Anzahl an Personen mit einem mittleren Vermögen auszeichne. Es ist zu diskutieren, ob sich diese Vorstellung in der Vormoderne auf die ganze Gesellschaft oder vielmehr nur auf diejenigen bezog, die sich in Bezug auf ihren Status als gleich verstanden und Herrschafts- bzw. Partizipationsrechte besaßen. Hieran lässt sich die grundsätzliche Überlegung anschließen, unter welchen kulturellen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen Ungleichheit in Bezug auf Immobilienbesitz und Geld hingenommen oder sogar als gerecht empfunden wurde und ab welchem Punkt dies aus welchen Gründen nicht mehr der Fall war. Zu untersuchen sind in diesem Zusammenhang also vor allem Gefühle, auf die in Gesellschaftsanalysen, der Schilderung der eigenen Lebensumstände oder im Zuge von Aufständen geäußert wurden.
Ein Gedanke zu „Gefühlte (Un-)Gerechtigkeit“